Häufige Fragen

Gibt es derzeit freie Plätze für eine Psychotherapie?

  • Gesetzlich versicherte Erwachsene können eine von ihrer Krankenversicherung bezahlte Psychotherapie (Verhaltenstherapie) in meiner psychotherapeutischen Praxis in Herrieden wahrnehmen. Hierbei fallen keine Kosten für Sie an, über den möglichen Umfang entscheidet jedoch Ihre Krankenkasse. Ein Erstgespräch können Sie hier anfragen.
  • Privat Versicherte können die Gespräche sowohl persönlich in Herrieden bei Ansbach als auch über das Internet wahrnehmen. Mein Honorar beträgt 153 Euro pro Sitzung, sodass je nach Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 53 Euro pro Sitzung anfallen kann.
  • Selbstzahlende Menschen haben die Wahl, ob sie die Gespräche lieber persönlich in Herrieden, telefonisch oder per Video wahrnehmen möchten. Hier können Sie sofort beginnen, niemand erfährt davon, und Sie allein entscheiden über Umfang und Inhalt der Sitzungen. Eine Sitzung kostet 120 Euro.

Zusätzliche Angebote:

  • Coaching bzw. psychologische Beratung kostet 140 Euro pro 50 Minuten (Beispiel: Führungscoaching, Lebensberatung, Sexualberatung, …).
  • Paarberatung bzw. Paartherapie sowie Mediation wird von den Krankenversicherungen nicht übernommen und kostet 160 Euro pro 50 Minuten bzw. 280 Euro pro 90 Minuten.

Wie kann ich ein Erstgespräch erhalten?

Bitte klicken Sie hier, um eine Anfrage für ein Erstgespräch zu stellen.

Der verlinkte Fragebogen hilft mir dabei, einen ersten Eindruck von Ihren Anliegen zu bekommen, und alle wichtigen Rahmenbedingungen zu kennen, damit ich Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen kann.

Das Nachdenken über die im Fragebogen gestellten Fragen ist außerdem ein erster wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen Therapie, da ich Ihre Therapie gemeinsam mit Ihnen „von einem erfolgreichen Ende her denkend“ aufbauen werde.

Sobald ich Ihre Antworten gelesen habe, melde ich mich mit einem Terminvorschlag.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Therapie selbst zahle?

Niemand erfährt davon, dass Sie bei mir waren.

In Zeiten, in denen Unternehmen und insbesondere Versicherungsgesellschaften versuchen, möglichst alles über ihre Kund’innen zu erfahren, halte ich es für wichtig, dass man mit persönlichen Daten sehr sorgfältig umgeht.

Insbesondere angehende Beamte wie Lehrer’innen, Polizist’innen, Jurist’innen und andere Menschen, die im öffentlichen Dienst Verbeamtung suchen (Lehramtsanwärter’innen, Rechtsreferendar’innen) sollten sich fragen, ob sie eine „Diagnose“ bekommen möchten, die Voraussetzung ist, um eine reguläre Psychotherapie bewilligt zu bekommen, da sich gezeigt hat, dass eine solche die Verbeamtung gefährden kann.

Zudem haben Versicherungsgesellschaften ein Interesse daran, potentielle „Kostenfaktoren“ rechtzeitig zu erkennen, und falls das nicht gelungen ist, die Zahlung möglichst zu verweigern. Jede Information, der eine Versicherungsgesellschaft habhaft werden kann, wird im Zweifel dafür genutzt, eine Zahlung zu verweigern oder zumindest zu minimieren. So kann es Ihnen passieren, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, wenn Sie bereits in Psychotherapie waren.

Wenn Sie Ihre Therapie selbst zahlen, fallen keine derartigen Daten an. Auf Wunsch können unsere Gespräche sogar komplett anonym stattfinden.

Weder Gutachter’innen noch Amtsärzt’innen, keine Versicherung und kein Arbeitgeber wird je von Ihrer Therapie und den darin besprochenen Inhalten Kenntnis erlangen — auch in Zukunft nicht, wenn sich Gesetze ändern oder es beispielsweise zu einem Datendiebstahl kommt, wie es heute schon Alltag ist.

Im Übrigen unterliege ich als Berufsgeheimnisträger der Schweigepflicht.

Ist eine Psychotherapie teuer?

Wir westlichen Menschen geben viel Geld aus für Statussymbole, Smartphones, Fernseher, Autos, Kleidung, Reisen, Uhren, Schmuck, Kosmetik, Frisuren, Zigaretten, Alkohol, Drogen, etc. — und das alles im Versuch, dass wir uns mit uns selbst wohler fühlen.

Ich betrachte Psychotherapie als Investition in fruchtbare Samen, die reichen Ertrag an Wohlbefinden, Ausgeglichenheit und Handlungsfähigkeit bringen.

Warum sollten Sie für materielle Dinge Geld ausgeben, aber ausgerechnet bei sich selbst und an Ihrem psychischen Wohlbefinden sparen?

Wie viel kostet eine Therapiesitzung?

Für selbstzahlende Menschen kostet die Gesprächstherapie 120 Euro pro Sitzung, wobei eine Sitzung 50 Minuten umfasst.

Die Psychotherapieforschung zeigt, dass die größte Verbesserung üblicherweise bereits in den ersten Sitzungen erreicht wird.

Sollten Sie sich innerhalb der ersten 30 Minuten unseres Kennenlernens gegen eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, erstatte ich Ihnen das bereits bezahlte Honorar umgehend vollständig zurück. Über eine Rückmeldung zu den Gründen freue ich mich natürlich, diese ist jedoch selbstverständlich freiwillig.

Bitte klicken Sie hier, um meine vollständige Honorarübersicht einzusehen.

Wie kann ich bezahlen?

Um Ihnen das wiederkehrende Ausfüllen der Überweisungen zu ersparen, biete ich Ihnen die Möglichkeit der gebührenfreien und bequemen Zahlung per Lastschrift an. Mein Honorar ziehe ich üblicherweise vor der jeweiligen Sitzung von Ihrer Bankverbindung ein.

Sollten Sie lieber überweisen wollen, bitte ich Sie um Vorkasse mit Geldeingang spätestens eine Woche vor unserem jeweiligen Termin. Meine Bankverbindung erhalten Sie per E-Mail.

Wie oft soll ich zu Ihnen kommen?

Wie oft und wie lange Sie Therapiegespräche bei mir wahrnehmen, entscheiden Sie selbst. Je nachdem, ob Sie eine umfassendere Thematik aufarbeiten möchten, oder lediglich spontane Beratungsgespräche wünschen: Ich gebe Ihnen gerne eine unverbindliche Einschätzung, welche Häufigkeit ich für zielführend halte, am Ende entscheiden Sie aber immer selbst.

Reguläre Therapiegespräche finden üblicherweise ein- bis zweiwöchentlich statt, wobei die Frequenz zum Abschluss hin geringer wird.

Selbstzahlende Menschen sind in der Regel sehr motiviert und brauchen darum oft nur wenige Stunden, um signifikante Verbesserungen zu erzielen. Sie können jedoch so oft oder so selten zu mir kommen, wie Sie mögen.

Kann ich vereinbarte Termine spontan absagen?

Sollten Sie eine Sitzung ausnahmsweise nicht wie vereinbart wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte bis spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin ab. Ich habe dann noch eine geringe Chance, den ursprünglich mit Ihnen vereinbarten Termin anderweitig zu belegen.

Sollte mir das nicht gelingen, erlaube ich mir, ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 80 Euro zu erheben (60 Euro bei nachgewiesener Krankheit). Wenn Sie Ihren Termin frühzeitiger absagen, erhebe ich selbstverständlich kein Ausfallhonorar.

Bekommt jemand mit, dass ich zu Ihnen komme?

Psychologische Beratung und Psychotherapie ist nichts, wofür man sich schämen muss oder sollte. Dennoch kann es Fälle geben, in denen Sie entscheiden, dass Ihr Arbeitgeber, Ihre Kolleg’innen, Ehepartner oder andere Personen nicht davon erfahren sollen.

Darum achte ich zum einen darauf, unsere Gesprächstermine so zu legen, dass es ausreichend zeitlichen Abstand zwischen einzelnen Klient’innen gibt. Das dient vorrangig der Vor- und Nachbereitung der Therapiegespräche, hat aber den positiven Nebeneffekt, dass sich niemand begegnet.

Zum anderen biete ich die Möglichkeit an, telefonische oder Videosprechstunden bei mir wahrzunehmen (auf Wunsch sogar anonym).

Bieten Sie auch Coaching und psychologische Beratung an?

Nicht immer braucht es eine Psychotherapie. Oft genügen schon neue Perspektiven oder kleine Denkanstöße, damit es weitergehen kann.

In diesem Fall biete ich Ihnen Coaching und psychologische Beratung sowohl im persönlichen Rahmen als auch über das Internet an (auf Wunsch anonym).

Nutzen Sie diese Chance.

Ist es sinnvoll für jemanden bei Ihnen anzurufen?

Nein. Das ist zwar gut gemeint. Ambulante Verhaltenstherapie erfordert allerdings ein hohes Maß an Eigeninitiative und Bereitschaft zur eigenständigen Mitarbeit.

Scheitert es bereits am Anruf, ist die Motivation der Betroffenen erfahrungsgemäß (noch) nicht hoch genug, und die Therapie bleibt weit hinter ihrem Potential zurück. In diesen Fällen ist eventuell ein anderes Verfahren sinnvoller. In schweren Fällen ist außerdem ein Aufenthalt im geschützten Rahmen einer Klinik fürs Erste vorzuziehen.